Fachstelle Sonderpädagogik
Wir bestimmen den sonderpädagogischen Bedarf von Kindern auf Grund von Angaben zur Entwicklung des Kindes, seines Umfelds und medizinischer Informationen.
Ein interdisziplinäres Team mit Fachpersonen aus der Entwicklungspädiatrie, Logopädie und Heilpädagogik setzt sich zum Wohl der Kinder und Jugendlichen ein. Ziel der Abklärungsverfahren ist es, den individuellen sonderpädagogischen Bedarf der Kinder im Vorschulalter oder der Jugendlichen im Nachschulbereich, z.Bsp. in der Berufsschule oder im Langzeitgymnasium, zu ermitteln. Unser Team überprüft im Rahmen einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Medizin und Sonderpädagogik, ob ein sonderpädagogischer Bedarf besteht und in welchem Ausmass eine Unterstützung notwendig ist.
Unser Angebot
Wir bestimmen den sonderpädagogischen Bedarf für Ihr Kind bis zum 20. Lebensjahr. Die logopädischen Abklärungen führen unsere Spezialistinnen und Spezialisten der Logopädie aus. Für Abklärungen zu Heilpädagogischer Früherziehung (HFE), Audiopädagogik und Low Vision HFE können wir Ihr Kind an externe Therapeutinnen und Therapeuten zuweisen.
Wir stellen eine Empfehlung aus über Art und Dringlichkeit einer Massnahme sowie Umfang, Ort und Dauer. Mit Ihrem Einverständnis können wir eine anerkannte Therapie- bzw. Förderstelle mit der Durchführung der sonderpädagogischen Massnahmen beauftragen.
Kontakt und Anmeldung
Finanzierung
Der Kanton Zürich übernimmt für Kinder und Jugendliche im Früh- und Nachschulbereich, die im Kanton Zürich wohnen, die Kosten der Erstberatung, Abklärung, Therapie- und Fördermassnahmen sowie die Reisekosten. Zum Nachschulbereich gehören auch Schülerinnen und Schüler des Langzeitgymnasiums und der Berufsschule. Auf die Eltern entfallen keine Kosten. Weitere Informationen des Kantons finden Sie hier.