Häufig gestellte Fragen
Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen oder häufig auftretenden Problemen.
Arbeiten in der Schweiz
Personen aus EU27- und EFTA-Staaten
Als Staatsangehörige/r aus einem EU27 oder EFTA-Land kannst du problemlos in die Schweiz einreisen, wenn du einen Schweizer Arbeitsvertrag hast und nach erfolgter Anmeldung bei Ihrer Schweizer Wohngemeinde eine Erwerbstätigkeit ausübst.
Grenzgänger/in
Du kannst zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Grenzgänger/in zugelassen werden. Hast du eine EU27/EFTA-Staatsbürgerschaft, gibt es keine Einschränkung hinsichtlich deinem Wohnsitz im EU27/EFTA-Gebiet. Wenn du Bürger/in eines Drittstaats oder von Kroatien bist, muss sich dein Wohnsitz jedoch seit mindestens sechs Monaten in der Grenzzone des benachbarten Auslands befinden. Wenn du eine Grenzgängerbewilligung hast, musst du mindestens einmal wöchentlich an deinen Wohnsitz im Ausland zurückkehren. Die Grenzgängerbewilligung wird durch das Kinderspital Zürich für dich beantragt.
Aufenthalt bis zu 90 Kalendertagen pro Jahr
Wenn du bis 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeitest, wird deine Erwerbstätigkeit mitttels eines Meldeverfahrens bewilligt. Dieses wird durch das Kinderspital Zürich beantragt.
Miteinreisende Familienangehörige
Wenn Familienangehörigen (Ehegatte/Ehegattin und ledige Kinder unter 18 Jahren) mit dir in die Schweiz einreisen, müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllt sein – diese werden von der Migrationsbehörde geprüft:
- Eine bedarfsgerechte Wohnung muss zur Verfügung stehen
- Du musst in der Schweiz über ein ausreichendes Einkommen verfügen, das den Lebensunterhalt deiner Familie gewährleistet
- Die miteingereisten Familienangehörigen müssen mit dir zusammenwohnen
Personen aus Drittstaaten
Wenn du nicht EU27-/EFTA-Bürger/in bist, sondern sogenannte Drittstaatenangehörige/r, müssen wir für dich eine Arbeitsbewilligung beantragen. Diese wird nur erteilt, wenn wir nachweisen können, dass wir für die offene Stelle keine andere geeignete Person in der Schweiz und der EU finden. Dieser Prozess kann mehrere Wochen bis wenige Monate dauern.
Visum
Wenn du als Staatsangehörige/r aus Nicht-EU-/EFTA-Ländern in die Schweiz einreist, benötigst du unter Umständen ein Visum. Dies gilt auch bei einem Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit. Wir beantragen zusammen mit deiner vorgesetzten Person bei der Migrationsbehörde eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Nach erfolgter Zusage erteilt und übermittelt die Migrationsbehörde eine Visumsermächtigung an die Schweizerische Botschaft oder an das Generalkonsulat deines Herkunftslandes. Diese Auslandvertretung stellt dein Visum aus, das von dir dort abgeholt werden muss. In der Regel musst du bei der Botschaft ebenfalls noch Unterlagen abgeben – bitte erkundige dich vorab danach. Du kannst erst in die Schweiz einreisen, wenn du im Besitz des Einreisevisums bist.
Familienangehörige
Deine Familienangehörigen müssen auf dem Einreisegesuchsformular aufgeführt werden. Reisen Familienangehörige zu einem späteren Zeitpunkt nach, müssen diese den Familienachzug persönlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland beantragen. Du als künftige/r Mitarbeiter/in musst gleichzeitig in der Schweiz ein Gesuch um Familiennachzug beim Migrationsamt stellen und dazu folgende Dokumente einreichen:
- Für Ehepartner/in: Kopie Heiratsurkunde und Kopie Pass Ehepartner/in, mit Apostille
- Für Kinder: Kopie Geburtsschein und Kopie Pass Kinder, mit Apostille
- Kopie Mietvertrag
- Zertifikat A1 gem. europäischem Referenzrahmen als Nachweis der Sprachkenntnisse oder Nachweis einer Kurseinschreibung für einen Sprachkurs dieses Niveaus allfällig sowie weitere Dokumente gemäss Entscheid der Migrationsbehörde
Anmeldung in der Schweiz
Um deinen Aufenthalt zu regeln, meldest du dich innerhalb von 14 Tagen nach deiner Ankunft bzw. vor dem ersten Arbeitstag in der Schweiz bei der für deinen Wohnort zuständigen Einwohnerkontrolle oder in der Stadt Zürich bei dem für deinen Stadtkreis zuständigen Kreisbüro an. Bitte beachte, dass die Anmeldung gebührenpflichtig ist. Wenn du Unterstützung bei all diesen Anmeldeprozessen benötigst, stehen dir die Expertinnen und Experten von relocateyou sehr gerne zur Verfügung.
EU-/EFTA-Staatsangehörige
Für die Anmeldung benötigst du deinen Pass oder deine Identitätskarte, den Arbeitsvertrag und Mietvertrag sowie ein Passfoto. Zusätzliche Dokumente können je nach Amt und persönlicher Situation verlangt werden.
Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige
Für die Anmeldung benötigst du deinen Pass, die Visumsermächtigung oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung, den Arbeitsvertrag und Mietvertrag sowie ein Passfoto. Zusätzliche Dokumente können je nach Amt und persönlicher Situation verlangt werden.
Was läuft wo?
Allgemeine Informationen darüber, was in Zürich gerade läuft, erhältst du unter newinzurich. Andere aus dem Ausland zugezogene Personen triffst du zudem unter internations.
Krankenversicherung
Mit Wohnsitz in der Schweiz bist du gesetzlich verpflichtet, bei einer Schweizer Krankenkasse eine obligatorische Grundversicherung abzuschliessen. Der Abschluss dieser Grundversicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ankunft in der Schweiz erfolgen. Das Versicherungsobligatorium gilt auch für deine mitreisenden Familienangehörigen. Die Krankenkasse kann in der ganzen Schweiz frei gewählt werden. Eine neutrale Übersicht der schweizerischen Krankenkassen mit Kosten-/Leistungs-Vergleich findest du z.B. unter www.comparis.ch oder www.priminfo.ch.
Die Krankenkasse besteht aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG), auch Grundversicherung genannt, und aus freiwilligen Zusatzversicherungen. Die Höhe der zu leistenden Prämien für die Krankenversicherung ist von deiner gewünschten Versicherungsleistung, von deinem Alter und Geschlecht und auch von deinem Wohnort abhängig.
Obligatorische Grundversicherung
Mit der obligatorischen Grundversicherung erhältst du eine qualitativ hochstehende und umfassende medizinische Basisversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Leistungen in der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen identisch. Jede Kasse ist verpflichtet, dich in die Grundversicherung aufzunehmen, unabhängig von deinem Alter oder Gesundheitszustand. In der obligatorischen Grundversicherung gibt es unterschiedliche Versicherungsmodelle. Je nach Wahl kannst du Prämien sparen.
Freiwillige Zusatzversicherungen
Mit Zusatzversicherungen kannst du die Grundversicherung nach deinen persönlichen Bedürfnissen ergänzen. Im Unterschied zur obligatorischen Grundversicherung darf die Krankenkasse, wenn sie Vorbehalte hat, die Aufnahme verweigern. Das Leistungsangebot für die Zusatzversicherungen umfasst zum Beispiel: Alternativmedizin, Psychotherapien, ungedeckte Kosten im Ausland (Ambulanztransporte, Rettungsmassnahmen), Sehhilfen, Zahnstellungskorrekturen bei Kindern, Zweibettzimmer (halbprivat) oder Einbettzimmer (privat) im Spital, flexible Spitalabteilungswahl, nicht-kassenpflichtige Medikamente, Leistungen im Bereich Fitness und Wellness.
Franchise und Selbstbehalt: Nebst der periodisch auszurichtenden Prämie musst du einen Teil deiner Behandlungskosten selber übernehmen. Diese Kostenbeteiligung setzt sich aus zwei Komponenten – dem Selbstbehalt und der so genannten Franchise – zusammen.
- Selbstbehalt
Mit dem Selbstbehalt trägst du 10% der Behandlungskosten selber, bis zu einem Betrag von höchstens CHF 700.00 pro Kalenderjahr. Für Kinder bis 18 Jahre ist der Selbstbehalt höchstens CHF 350.00 im Kalenderjahr. - Franchise
Die Franchise ist ein fester Jahresbetrag, den du bei Behandlungskosten pro Kalenderjahr selber übernehmen musst. Die Höhe der Franchise kannst du selber bestimmen. Du hast die Auswahl zwischen CHF 300 / 500 / 1000 / 1500 / 2000 / 2500 pro Jahr. Für Kinder stehen Franchisen von CHF 0 bis höchstens CHF 600 zur Wahl. Die Höhe der jährlichen Franchise korreliert negativ mit der Höhe der Prämie. Eine tiefe Franchise empfiehlt sich lediglich bei hohen Gesundheitskosten. Mit einer höheren Franchise sparst du Prämien, du trägst aber auch ein höheres Risiko, da du im Krankheitsfalle medizinische Leistungen bis zum Betrag der Franchise übernehmen musst.
Unfallversicherung
Bei der Unfallversicherung wird zwischen Berufsunfall und Nichtberufsunfall unterschieden. Für beide Arten der Versicherung bist du im Kinderspital Zürich weltweit privat versichert.
Berufsunfall-Versicherung (BU)
Für alle Arbeitnehmenden mit einem sozialversicherungspflichtigen Lohn ist die Berufs-Unfallversicherung obligatorisch. Sie trägt die Behandlungskosten für Unfälle, die während der Arbeitszeit passieren, sowie für Krankheiten, die in direktem Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen, und richtet Taggelder aus. Zudem vergütet sie bei unfallbedingter Invalidität Renten und unterstützt nach dem Tod der versicherten Person ihre Hinterbliebenen. Die versicherungspflichtigen Mitarbeitenden des Kinderspitals Zürich sind bei der VISANA gegen die Folgen von Berufsunfällen versichert. Die Prämie für die Berufsunfallversicherung wird vollumfänglich vom Kinderspital Zürich bezahlt.
Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU)
Die Nichtberufsunfall-Versicherung deckt die finanziellen Folgen von Unfällen ab, die nicht während der Arbeitszeit geschehen. Sämtliche Mitarbeitende des Kinderspitals Zürich unabhängig ihres Beschäftigungsumfangs sind gegen Nichtberufsunfälle versichert. Das Kinderspital Zürich zahlt als Arbeitgeberin die Hälfte der Prämie der Nichtberufsunfall-Versicherung. Als Arbeitnehmer/in bezahlst du die verbleibende Hälfte der Prämie, welche direkt von deinem Lohn abgezogen wird.
Privathaftpflichtversicherung
Wir empfehlen dir den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Diese Versicherung schützt dich vor Schadenersatzpflicht, wenn du eine andere Person verletzen oder das Eigentum einer anderen Person beschädigst.
Motorhaftpflichtversicherung
Für Auto- oder Motorrradbesitzer/innen ist die Motorhaftpflichtversicherung obligatorisch. Die Versicherung gewährt dir Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten.
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung für die Wohnung übernimmt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch im Hausrat entstehen. Diese Versicherung ist empfehlenswert.
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten sind in der Schweiz vergleichsweise hoch und hängen von verschiedenen Komponenten, wie deiner Wohnsituation, deiner Krankenkasse oder deinem persönlichen Lebensstil ab. Hilfreiche Budgetrechner findest du unter www.comparis.ch.
Steuern
Arbeitnehmer/innen ohne Niederlassungsbewilligung C bezahlen in der Schweiz Quellensteuer. Diese wird direkt von deinem Lohn abgezogen. Die Tariftabellen findest du hier.
Das schweizerische Vorsorge- und Sozialsystem bietet den in der Schweiz lebenden und/oder arbeitenden Personen einen weitreichenden Schutz vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können. Das System ist in einzelne Versicherungen unterteilt, welche Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder Kosten bei Krankheit und Unfall tragen. Die Altersvorsorge, die auf den so genannten drei Säulen beruht, ist eine der wichtigsten schweizerischen Errungenschaften und ist Ausdruck des Solidaritätsgedankens zwischen den Generationen, der in der Schweiz tief verankert ist.
Das Pensionsalter erreichen Frauen in der Schweiz mit 64 oder 65, Männer mit 65 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab dem vollendeten 58. Altersjahr möglich.
Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV (1. Säule)
Die AHV als erste Säule ist für alle Erwerbstätigen – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – obligatorisch. Sie soll im Alter den Grundbedarf der Versicherten decken. Vom Moment der Pensionierung an erhält die versicherte Person eine Altersrente ausbezahlt. Falls die versicherte Person stirbt, erhalten unterstützungsberechtigte Familienangehörige die Hinterlassenenrente. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) finanziert sich nach dem Umlageverfahren. Dies bedeutet, dass die Beiträge der jüngeren und erwerbstätigen Personen zur Zahlung der Renten verwendet werden.
Die Beiträge an die AHV werden wie folgt entrichtet: Die Hälfte der Beiträge werden dir direkt vom Lohn in Abzug gebracht. Das Kinderspital Zürich übernimmt die andere Hälfte und zahlt beide Teile an die Ausgleichskasse ein.
Sozialversicherungsnummer
Für die Versicherung der ersten Säule erhältst du eine individuelle schweizerische Sozialversicherungsnummer. Falls du noch über keinen schweizerischen Versicherungsausweis verfügst, wird das HRM des Kinderspitals Zürich diesen für dich bestellen und dir zustellen. Die schweizerische Sozialversicherungsnummer ist nicht identisch mit der europäischen Versicherungsnummer.
Berufliche Vorsorge (2. Säule)
Die Berufliche Vorsorge als zweite Säule soll im Alter die Fortführung des gewohnten Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen. Sie ist für Arbeitnehmende ab dem 18. Altersjahr sowie ab einem bestimmten Minimallohn obligatorisch und wird durch die Pensionskasse sichergestellt. Auch hier werden die Beiträge direkt von deinem Lohn abgezogen. Als Mitarbeiter/in bezahlst du 40% und das Kinderspital Zürich übernimmt für dich 60% der Beiträge.
Private Vorsorge (3. Säule)
Die Private Vorsorge wird als dritte Säule bezeichnet und ist freiwillig. Sie wird durch privates Sparen aufgebaut.
Universitäre Medizinalberufe
Die schweizerischen Gesetze und Verordnungen schreiben vor, dass die Diplome der medizinischen Berufe und allfällige Weiterbildungstitel in der Schweiz anerkannt werden müssen. Zuständig für diese Anerkennung ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Bern. Wir bitten dich, die Anerkennung des Arzt- und Facharztdiploms bereits einige Wochen vor Stellenantritt in der Schweiz zu beantragen. Die Kosten belaufen sich auf je CHF 800.00 –1’000.00 und werden vom Kinderspital Zürich gegen Vorweisung der entsprechenden Quittungen nach Stellenantritt übernommen. Für die Anerkennung des Staatsexamens findest du das offizielle Gesuchsformular hier.
Nichtuniversitäre Medizinalberufe
Die gesetzlichen Grundlagen im Kanton Zürich schreiben vor, dass ausländische Diplome in zahlreichen Berufen des Gesundheitswesens in der Schweiz anerkannt werden müssen. Gestützt auf einen Leistungsvertrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ist das Schweizerische Rote Kreuz zuständig für das Anerkennungsverfahren von Pflegediplomen. Wir bitten dich, die Anerkennung deines Pflegediploms vor Stellenantritt in der Schweiz zu beantragen. Zudem machen wir dich darauf aufmerksam, dass du bei allfälligen Lücken in deiner Ausbildung Ausgleichsmassnahmen in der Schweiz zu absolvieren hast. Die Kosten belaufen sich je nach Aufwand auf ca. CHF 1’000.00 und werden vom Kinderspital Zürich gegen Vorweisung der entsprechenden Zahlungsnachweisen nach Stellenantritt übernommen. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren findest du hier. Bei anderen Berufen vermitteln wir dir gerne die zuständige Stelle für das Anerkennungsverfahren.
Sobald du die Unterlagen eingereicht hast, erhältst du eine Vormeinung, die besagt, ob dein Diplom prinzipiell anerkannt werden kann. Gleichzeitig wirst du auf die künftigen Anerkennungsbedingungen aufmerksam gemacht. Wenn du dieses Dokument erhalten hast, sendest du uns bitte eine Kopie davon zu. Der ganze Anerkennungsprozess dauert bis zu sechs Monate.
Bleibt Ihr Kind für eine längere Zeit im Kinderspital?
Jedes Kind kommt auf die Bettenstation, die für sein Alter und seine Krankheit spezialisiert ist. Kinder sind immer in Zimmern mit einem oder zwei Betten untergebracht. Das andere Kind im Zimmer ist meist gleich alt.
Wir stellen ein Pyjama und Produkte für die Körperpflege zur Verfügung. Für Säuglinge haben wir zudem Pampers, Nuggi und Feuchttücher. Für ältere Kinder bieten wir Möglichkeiten zur Unterhaltung, z. Bsp. Bücher, Farbstifte, etc.
Ja, wir stellen Ihnen kostenlos unser WLAN-Netz zur Verfügung. Wählen Sie dazu das WLAN-Netz «Guest» aus und befolgen Sie die weiteren Schritte auf Ihrem Gerät, um sich via SMS zu registrieren.
Wir fragen Sie nach den Ess- und Trinkgewohnheiten Ihres Kindes. Unsere Küche ist spezialisiert auf besondere Diäten für viele Krankheiten. Für Säuglinge bieten wir zudem zahlreiche Arten von Schoppenpulvern. Sie können Ihre eigenen, neuen und ungeöffneten, Produkte mitbringen. Stillen Sie Ihr Kind? Wir haben Milchpumpen und können die Milch für Ihr Kind in unserer speziellen Milchküche aufbewahren.
Aus Platzgründen kann nur eine Person beim Kind übernachten, auf einer bequemen Liege. Auf manchen Stationen sind Übernachtungen nicht möglich, beispielsweise Neonatologie oder Intensivstation. In diesen Situationen können wir Eltern naheliegende Unterkünfte anbieten.
Eltern und Geschwister haben freie Besuchszeiten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ein Team von Spezialistinnen und Spezialisten wird sich Tag und Nacht um Ihr Kind kümmern. Eine Pflegefachperson ist Ihre direkte Ansprechperson (Bezugspflege). Sie begleitet Sie durch die gesamte Behandlungsdauer. An sie können Sie sich bei Fragen wenden.
Eine Ärztin oder ein Arzt ist für die Behandlung Ihres Kindes zuständig. Sie oder er stellt die Diagnose, gibt Ihnen Informationen und beantwortet Ihre Fragen. Ein bis zwei Mal am Tag findet die Arztvisite statt. Dann kommen die zuständigen Spezialistinnen und Spezialisten zu Ihrem Kind und besprechen mit Ihnen, was zur Untersuchung oder Behandlung Ihres Kindes notwendig ist.
Ihr Kind wird von vielen Fachpersonen aus verschiedenen Berufen behandelt. Wir versuchen alle Termine gut zu koordinieren. Manchmal gibt es trotzdem Wartezeiten. Wir halten diese möglichst kurz und informieren Sie.
Sie dürfen von sich und Ihrem Kind Bilder oder Videos machen. Stellen Sie sicher, dass keine anderen Patientinnen, Patienten, Angehörige oder unsere Mitarbeitenden auf den Aufnahmen zu sehen sind – ausser sie haben ausdrücklich eingewilligt.
Babyphones zur Überwachung Ihres Säuglings und ähnliche Geräte sind nicht erlaubt.
Elternzimmer
- Dolderstrasse 39, 8032 Zürich
Wir merken eine Reservation vor. Sollten Sie das Zimmer doch nicht benötigen, bitten wir um Annullation der Zimmerbuchung. Bitte kontaktieren Sie uns einen Tag vor Ihrer Anreise, damit wir Ihnen über die Verfügbarkeit eines Elternzimmers Auskunft geben können. Von unserer Seite wird keine Bestätigung verschickt.
Am Anreisetag liegt der Schlüssel ab 14.00 Uhr am Empfang des Universitäts-Kinderspitals Zürich für Sie bereit. Mit dem Schlüssel erhalten Sie auch einen Situationsplan und weitere Informationen. Bitte halten Sie einen Ausweis für alle im Zimmer wohnhaften Personen bereit. Das Zimmer können Sie dann selbständig beziehen. Die Öffnungszeiten des Empfangs sind täglich von 6.30 bis 20.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten hilft Ihnen der Nachtportier weiter. Im Elternhaus befindet sich keine Rezeption.
Für 10 Franken pro Nacht stellen wir Ihnen gerne ein Liege- oder Kinderbett ins Zimmer. Rufen Sie uns an oder kommen Sie im Service Point vorbei. Letzte Bestellmöglichkeit für die Wochenenden oder Feiertage sind am letzten vorausgehenden Werktag bis 12 Uhr. Wir bitten Sie, das Bett nach Gebrauch wieder vor dem Zimmer zur Abholung zu deponieren und eine entsprechende Mitteilung an den Service Point zu geben.
Gebührenfreie Abfallsäcke können im Container vor dem Haus Dolderstrasse 39 entsorgt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Säcke gut verschlossen sind. Altpapier (Zeitungen, Zeitschriften) und Kartons sind getrennt zu entsorgen. Leere Glasflaschen, PET-Flaschen, Dosen und Batterien sind selbst an den öffentlichen Sammelstellen zu entsorgen.
SPAR Supermarkt Coop Zürich Römerhof Migros Zürich - Stadelhofen
Dolderstrasse 5 Klosbachstrasse 104 Falkenstrasse 19 - 21
8032 Zürich 8032 Zürich 8008 Zürich
Mo-Fr 07.00 - 19.00 h Mo-Sa 07.00 - 21.00 h Mo-Fr 07.00 - 22.00 h
Sa 07.00 - 17.00 h Sa 08.00 - 22.00 h
Beim Elternhaus Dolderstrasse 39 stehen sechs entsprechend beschriftete Parkplätze zur Verfügung. Die notwendige Parkberechtigung erhalten Sie mit den Willkommens-Unterlagen. Diese garantiert keinen freien Parkplatz.
In den Zimmern hat es keinen Internet-Anschluss. Im Aufenthaltsraum im 4. Stock an der Dolderstrasse und im Spital steht kostenloses W-LAN zur Verfügung. Das Passwort entnehmen Sie bitte dem Willkommensschreiben.
Die Zimmer haben nur einen Fernsehanschluss, aber kein Fernsehgerät. Gäste an der Dolderstrasse finden im Aufenthaltsraum im 4.OG einen Fernseher.
Im Untergeschoss der Dolderstrasse 39 finden Sie Waschmaschine, Tumbler und Trocknungsraum zur Mitbenützung. Waschmittel muss selbst organisiert werden.
Reservewäsche befindet sich in den mit Ihrer Zimmernummer angeschriebenen, mit dem Zimmerschlüssel abschliessbaren Kästchen im Korridor und wird jeweils mittwochs durch das Reinigungspersonal aufgefüllt. Gebrauchte Wäsche werfen Sie bitte in den Wäschesack der jeweiligen Etagen-Reinigungsräume.
Für zusätzlichen Bettinhalt nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Service Point auf.
Für die Reinigung Ihres Zimmers sind Sie selbst verantwortlich. Gegen ein Entgelt (25 Franken für eine kleine Reinigung und 40 Franken für eine grosse Reinigung) übernehmen wir dies gerne für Sie. Reinigungsutensilien können direkt beim Reinigungsraum ausgeliehen werden.
Die Zimmer sind vollständig möbliert. Frotteewäsche, Bettwäsche, Geschirrtücher, Pfannen und Geschirr sind im Haus vorhanden. Es ist nicht erlaubt, Mobiliar des Spitals durch Eigenes zu ersetzen. Es ist kein Platz vorhanden, um eigene Möbel einzustellen.
Am letzten Tag vor Ihrer Abreise kommen Sie bitte bei uns im Service Point vorbei, um die Rechnung mit Kreditkarte oder mit EC-Karte zu bezahlen.
Bei längeren Aufenthalten wird Ihnen jeweils anfangs Monat eine Zwischenrechnung per E-Mail versendet.
Zur Zubereitung von Mahlzeiten benützen Sie bitte unsere Etagenküche. Dort stehen Ihnen weitere Küchenutensilien zur Verfügung. Der Geschirrspüler kann benützt werden; dafür bitte ausschliesslich die von uns zur Verfügung gestellten Abwaschtabs verwenden (kein flüssiges Spülmittel). Bitte hinterlassen Sie die Küche aufgeräumt und sauber.
Ihr persönliches Geschirr und Besteck steht Ihnen im mit Ihrer Zimmernummer angeschriebenen abschliessbaren Küchenkästchen zu Verfügung. Für das von uns zu Verfügung gestellte Geschirr sind Sie persönlich verantwortlich. Bitte bewahren Sie es sorgfältig und nur im dafür vorgesehenen Kästchen auf.
In unseren Elternzimmern besteht ein striktes Rauchverbot. Für Raucherinnen und Raucher steht eine entsprechend bezeichnete Zone zur Verfügung.
Nein. Haustiere im Elternhaus sind nicht erlaubt.
Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne eine zweite Schlüsselgarnitur zur Verfügung. Bitte melden Sie sich diesbezüglich beim Service Point.
Unser Empfang (Tel. +41 44 249 49 49) organisiert gerne ein Taxi für Sie.
In der Hausordnung finden Sie weitere relevante Informationen:
Gut zu wissen
Mit unserem ärztlichen Personal vereinbaren wir eine Wochenarbeitszeit von 50 Stunden, die anderen Berufsgruppen arbeiten bei einem Vollzeitpensum 42 Stunden pro Woche.
Alle Mitarbeitenden haben eine Jahresarbeitszeit; Mehrstunden können also in der Regel im Laufe des Jahres wieder bezogen werden. Einschränkungen und spezielle Regelungen dazu gibt es für das Kaderpersonal.
Ein grosser Teil des Spitalpersonals arbeitet im 3-Schichtsystem. Die Einsätze von abends um 20.00 Uhr bis morgens um 06.00 Uhr sowie die Wochenenden und Feiertage werden zusätzlich mit CHF 9.60 pro Stunden entschädigt. Für die Ärzteschaft gilt eine vergleichbare Regelung. Die Details dazu sowie die Zeitzuschläge für die Nachtschicht und die Entschädigung von Pikettdienst werden im Personalreglement geregelt.
Die Berufsgruppen, welche nicht im Schichtdienst tätig sind, verfügen grundsätzlich über flexible Arbeitszeiten und können sich – entsprechend der Vorgaben der eigenen Abteilung – ihre Arbeitszeit selbst einteilen.
Und noch eine gute Nachricht: Mitarbeitenden, welche Berufskleidung tragen und sich vor Ort umzuziehen haben, wird diese Zeit als Arbeitszeit angerechnet.
"Per du"
Allem voran: Bei allem was wir tun, mögen wir die Begegnung auf Augenhöhe. Deshalb sind wir im Kispi "per du". Wenn du einverstanden bist, duzen wir uns bereits während des Bewerbungsprozesses.
Online-Bewerbung
Wir freuen uns über deine Bewerbung, die du über unser Online-Portal einreichst. Du möchtest ein paar Tipps für dein Dossier? Wenn dieses vollständig, gut lesbar und fehlerfrei hochgeladen ist und ein Motivationsschreiben, einen Lebenslauf, Diplome und Arbeitszeugnisse enthält, hast du schon vieles richtig gemacht.
Ein Motivationsschreiben, ist das noch zeitgemäss? Ja, bei vielen Stellen wünschen wir uns, dass du uns kurz schreibst, warum du dich explizit für das Kispi und die ausgeschriebene Stelle interessierst. Aber es gibt auch Ausnahmen: Bei gewissen Stellen verzichten wir bewusst auf das Motivationsschreiben und stellen dir im Bewerbungsformular ganz konkrete Fragen. Und in einzelnen Bereichen gibt es sogar die Möglichkeit, sich mit einer Schnellbewerbung ganz einfach in 15 Sekunden zu bewerben. Aber zurück zum üblichen Bewerbungsprozess:
Wie läuft dieser ab, nachdem du deine Unterlagen über unser Online-Portal eingereicht hast? Das erfährst du im Inserat der offenen Stelle, für die du dich interessierst. Denn bei uns gibt’s keinen Einheitsbrei – der Ablauf wird pro zu besetzende Funktion festgelegt.
Auf jeden Fall erhältst du nach dem Eingang der Bewerbung umgehend eine Bestätigungsnachricht. Nachher musst du uns einige Tage Zeit geben, um dein Dossier zu prüfen. Wir melden uns so rasch wie möglich bei dir. Sollte es ausnahmsweise einmal vorkommen, dass du innerhalb von zwei Wochen nichts von uns gehört hast, darfst du gerne bei uns nachfragen.
Sollte es im Laufe des Bewerbungsprozesses zu einer Absage von unserer Seite kommen, teilen wir dir das auf jeden Fall entweder telefonisch oder per E-Mail mit. Entsprechend bitten wir auch dich, uns mitzuteilen, wenn du an der Stelle, für die du dich beworben hast, nicht mehr interessiert bist.
Kennenlernen
Wenn wir – das sind der/die Vorgesetze sowie die verantwortliche HR-Person – zum Schluss kommen, dass du unsere gewünschten Kriterien erfüllst, kontaktieren wir dich telefonisch oder per E-Mail und laden dich zu einem Erstgespräch oder einem Einblickstag ein. Wir teilen dir zu diesem Zeitpunkt auch mit, wer beim Interview von unserer Seite anwesend sein wird und ob dieses bei uns im Haus oder online stattfindet.
Im Gespräch geht es uns um ein gegenseitiges Kennenlernen. Wir stellen dir Fragen zu deinem Werdegang, zu deinem Verhalten in beruflichen Situationen in der Vergangenheit, aber auch zu deinen Vorstellungen und Wünschen an die neue Stelle. Und wir freuen uns, wenn du dich vorbereitest und ebenfalls konkrete Fragen an uns mitbringst. Apropos Vorbereitung: Informiere dich doch vorab schon einmal übers Kinderspital – unsere Webseite und unsere Social Media Kanäle verraten dir schon einiges. Ach ja, und übrigens: Klar, dass wir auch kritische Fragen stellen, aber wir möchten, dass du das Gespräch als angenehm erlebst. Wenn wir auch einmal gemeinsam lachen können; umso besser.
Weitere Schritte
Ob es bei gegenseitigem Interesse zu einem Zweitgespräch, einem Kennenlernen des zukünftigen Teams oder weiteren Schritten kommt, erfährst du im jeweiligen Stelleninserat.
Für einige Vakanzen bitten wir dich, ein Online-Assessment zu absolvieren. Dazu arbeiten wir mit dem international tätigen und renommierten Unternehmen SHL zusammen. So erfahren wir noch etwas mehr zu deiner Persönlichkeit und deinen Fähigkeiten. Das Online-Assessment kannst du zu Hause absolvieren, dieses nimmt ca. eine Stunde deiner Zeit in Anspruch. Im Anschluss erhältst du von uns eine Auswertung.
Vor einer definitiven Anstellung holen wir immer Referenzen ein. Es ist uns wichtig, mit deiner aktuellen oder in der nahen Vergangenheit vorgesetzten Person telefonieren zu können, um uns unseren Eindruck bestätigen zu lassen.
Entscheid
Match? Am Ende des Bewerbungsprozesses fällen wir eine Entscheidung – aber du auch! In der Regel vereinbaren wir mit dir, wie viel Zeit du brauchst, um dich für eine Anstellung im Kispi zu entscheiden. Auch wir besprechen uns und geben dir auf jeden Fall telefonisch Bescheid. Wenn wir uns einig werden, klären wir mit dir die Formalitäten und schicken dir den Arbeitsvertrag so rasch wie möglich per Post zu. Und dann heisst es – herzlich Willkommen im Kispi!
Wir beschäftigen Mitarbeitende aus über 55 Nationen und verschiedenen Kulturen. Diese Vielfalt und Diversität macht uns zu dem, was wir sind: das schweizweit führende Zentrum für Pädiatrie und Kinderchirurgie. Wir setzen uns für einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander ein. Wir tolerieren keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Religion, Herkunft, Nationalität, sexuellen Orientierung, Behinderungen, Alter, Beruf und Stellung oder anderen rechtlich geschützten persönlichen Eigenschaften.
Unsere Kommission für Diversität setzt sich für die gerechte Behandlung von Patientinnen, Patienten, Familien und Mitarbeitenden ein, fördert Chancengleichheit und bekämpft Diskriminierung. Zudem befasst sie sich mit den Auswirkungen von Diversität im Spitalbetrieb. Die Kommission bietet eine interne Informations- und Anlaufstelle für Diversitätsthemen, sensibilisiert die Mitarbeitenden und verantwortet Dolmetsch- sowie Übersetzungsleistungen. Sie ist Mitglied bei «Swiss Health Network for Equity».
Lohngleichheit
Dass wir auch hinsichtlich Lohn keinen Unterschied zwischen Frauen und Männern machen, ist selbstverständlich. So auch, dass wir jeden Lohn mit dem gleichen Lohneinstufungsmodell berechnen und somit eine hohe interne und externe Transparenz haben. Unterstützend wirkt dabei, dass wir in unseren Stelleninseraten Lohnbandbreiten publizieren. Mit regelmässigen Lohnanalysen überprüfen wir zudem unser Lohnsystem und nehmen Veränderungen vor, wenn diese notwendig sind.
Je nach Lebenssituation kann die Präferenz bezüglich Arbeitszeit unterschiedlich sein. Wir bieten unseren Mitarbeitenden mit modernen und flexiblen Arbeitszeitmodellen Unterstützung, die ideale Balance zwischen Arbeit, Familie und Freizeit zu finden: Je nach Tätigkeitsbereich und betrieblichen Möglichkeiten sind Teilzeitanstellungen, teilweises Homeoffice oder unbezahlter Urlaub möglich.
Es besteht auch die Möglichkeit, die eigenen Kinder in der Nähe des Kispi betreuen zu lassen. Wir haben mit einer Kindertagesstätte der Stiftung GFZ einen Vertrag abgeschlossen. Du profitierst von den längeren Betreuungszeiten zu gleich bleibenden Preisen. Die KITA ist von 6.30 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet.
Ja, am Kinderspital ist Home-Office in vielen Berufsgruppen möglich. Bei einem 100%-Pensum können bis zu 40% im Homeoffice geleistet werden, sofern es die Umstände im Team erlauben.
Kennst du den Kispi-Spirit? Wir lieben ihn. Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von einem unkomplizierten Miteinander, einer tollen gegenseitigen Unterstützung und schliesslich von Menschen, welche ihr Bestes für unsere Patientinnen und Patienten geben. ZUSAMMEN – bis es den Kindern gut geht. Danach handeln wir und sind dabei stolz, Teil der grossartigen Institution „Kispi“ zu sein.
Unsere Werte haben einen hohen Stellenwert, sei es im Umgang mit den Patientinnen und Patienten und deren Familien, aber auch für die Zusammenarbeit untereinander.
Unsere Werte
Sorgsam: Unser Herz schlägt für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Wir verstehen Gesundheit ganzheitlich: körperlich, seelisch und sozial. Die Kinder und Jugendlichen mit ihren Familien stehen im Zentrum unseres Handelns. Wir kommunizieren situationsangepasst und verständlich.
Präsent: Auf uns ist jederzeit Verlass. Unsere Patientinnen und Patienten, deren Familien und unsere Partnerinnen und Partner in der Gesundheitsversorgung können sich auf uns verlassen. Flexibilität und Engagement zeichnen uns aus.
Respektvoll: Wertschätzung und gegenseitige Anerkennung prägen unsere Zusammenarbeit. Unser Handeln ist geprägt von einem respektvollen Umgang miteinander – unabhängig von Geschlecht, Glauben, Herkunft, sozialem Status, Sprache und Lebensform.
Exzellent: Wir streben nach dem Besten. Wir sind dem Fortschritt in der Behandlung der Patientinnen und Patienten verpflichtet und prägen ihn mit. Wir sichern unsere Qualität durch unsere motivierten und qualifizierten Mitarbeitenden, effiziente Prozesse, moderne Infrastruktur sowie internationale Zusammenarbeit. Professionalität, Kreativität und das Streben nach Exzellenz sind für uns wichtige Grundhaltungen.
Sinnvoll: Erfahrung und Vernunft leiten unser Handeln. Das Wohl und die Würde unserer Patientinnen und Patienten sind wegweisend für unsere Entscheidungen und bestimmen die individuell angemessene Behandlung. Wir entscheiden ethisch abgestützt und, wo möglich, evidenzbasiert. Wir gehen mit Ressourcen verantwortungsvoll und der Nachhaltigkeit verpflichtet um.
Führung bildet eine der acht definierten Stossrichtungen der Strategie 2021-2025 des Universitäts-Kinderspitals Zürich. Ein Team von Mitarbeitenden verschiedener Berufsgruppen hat dazu gemeinsam ein Führungsverständnis erarbeitet und die bestehenden Führungsgrundsätze weiterentwickelt. Mehr dazu erfährst du hier.
Mit deinem Arbeitsvertrag erhältst du von uns zahlreiche nützliche Informationen zu deiner zukünftigen Arbeit im Kispi. Und per E-Mail senden wir dir die Einladung zu unserem Willkommensmorgen, welcher immer am ersten Arbeitstag des Monats stattfindet.
Auf diesen Anlass kannst du dich freuen! Du wirst von Personen unserer Geschäftsleitung persönlich begrüsst. Und dann machst du mit einem Team bei einem interaktiven Quiz mit, bei welchem du dich quer durchs Spital bewegst, erste Kolleginnen und Kollegen sowie die Umgebung kennenlernst und spannende sowie wichtige Infos zum Kinderspital erfährst. Auch erhältst du an diesem Tag deinen Schlüssel und den Personalausweis und bist somit nach dem vom Kispi offerierten Mittagessen startklar für deine neue Aufgabe.
Mitarbeitende mit Patientenkontakt besuchen nachmittags in der Regel noch verschiedene Kurse, die anderen gehen direkt an ihren Arbeitsplatz und werden dort von ihren neuen Kolleginnen und Kollegen und/oder der vorgesetzten Person in Empfang genommen. Das Einführungsprogramm erfolgt dann individuell in der Abteilung.
„Wachse über dich hinaus“ – so schreiben wir es in unseren Arbeitgebervorteilen. Und tatsächlich ist dies bei uns möglich. Es ist uns ein grosses Anliegen, dass du dich weiterentwickeln kannst. Dies macht nicht nur dich glücklich, sondern hilft auch unseren Patientinnen und Patienten. Wir verfügen über ein grosses internes Weiterbildungsangebot für alle Berufsgruppen. Auch den Besuch von externen Weiterbildungsanlässen unterstützen wir – sprich dazu mit deiner vorgesetzten Person. In der Pflege, in der Ärzteschaft und in der Forschung bieten wir dir verschiedenste Entwicklungspfade für deine Fach- oder Führungskarriere an. Möchtest du mehr dazu erfahren? Dann informiere dich auf dieser Webseite unter der entsprechenden Berufskategorie.
Neubau Kinderspital
Die engen Raumverhältnisse am alten Standort in Hottingen belasteten den Spitalbetrieb. Die Situation spitzte sich zu, da die Patientenzahl kontinuierlich wuchs:
- 1990 zählten wir etwa 25'000 ambulante Patientinnen und Patienten, in den vergangenen Jahren waren es rund 100'000.
- 1990 suchten 10'000 Kinder unsere Notfallstation auf, aktuell sind es jährlich etwa 45'000.
Provisorien und High-Tech-Container prägten das Spitalareal in Hottingen. Die Wege zwischen den Stationen und Bereichen waren unnötig lang, wodurch die Zusammenarbeit erschwert wurde.
Die Verhältnisse erforderten ausserordentlichen Effort aller Mitarbeitenden sowie viel Verständnis von Seiten der Patientinnen, Patienten und ihrer Angehörigen. Der Neubau war dringend nötig, damit das Kinderspital den künftigen Anforderungen an ein international führendes Versorgungs-, Ausbildungs- und Forschungsspital entsprechen kann.
Herzog & de Meuron haben die in den Wettbewerbsprogrammen formulierten Anforderungen am besten umgesetzt und das wirtschaftlichste Projekt mit der geringsten Geschossfläche und dem geringsten Volumen ausgearbeitet. Die Anforderungen zur betrieblichen und organisatorischen Funktionalität und zu den Erweiterungsmöglichkeiten wurden in hohem Masse erfüllt. Gleichzeitig entsprach das Gebäude der Forderung nach einem kindergerechten Spital und integrierte sich städtebaulich gut in das Quartier.
Wir haben zwei Gebäude in Zürich-Lengg realisiert: Ein zukunftsweisendes Akutspital und ein zylindrisches Gebäude für Forschung und Lehre. Es ist sinnvoll, dass die beiden Bereiche in separaten Gebäuden untergebracht sind, da sie ganz andere Anforderungen an die Architektur und Inneneinrichtung stellen. Gleichzeitig liegen die Bauten nah beieinander, was eine optimale Zusammenarbeit gewährleistet. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse fliessen damit rasch und direkt in die klinische Behandlung ein.
Mehr über die Architektur erfahren.
Das neue Kinderspital entsteht in Zürich-Lengg, dem Spital-Cluster der Stadt Zürich. Das Akutspital liegt vis-à-vis der denkmalgeschützten Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) Burghölzli, in unmittelbarer Nähe von Schulthess-Klinik, Balgrist, Hirslanden und Schweizerischer Epilepsie-Klinik (EPI).
Im Neubau stehen die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten im Zentrum. Das kommt bereits in der Architektur des neuen Kinderspitals zur Geltung: Die geringe Gebäudehöhe nimmt den Kindern die Angst vor dem Spital. Natürliche Materialien wie Holz schaffen eine wohnliche Atmosphäre. Begrünte Begegnungsorte laden zum Verweilen ein, sie sind unterschiedlich ausgestaltet, wecken Neugier und lenken hoffentlich auch vom Spitalalltag etwas ab. Besonders wichtig sind uns die Patientenzimmer: Jedes ist wie ein einzelnes kleines Haus ausformuliert, mit geneigten Schrägdächern. Auch hier verleiht Holz den Zimmern einen wohnlichen Charakter. Angehörige können jeweils direkt neben ihrem Kind auf Zustellbetten schlafen. Einblicke in die Patientenzimmer sowie Aufenthalts- und Rückzugsräume gibt Ihnen unsere Videoserie zum Neubau.
Mehr über die Architektur des Neubaus erfahren Sie hier.
Mehr über die Architektur und Kapazität des Neubaus erfahren Sie hier.
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Gemäss Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz liegt die Verantwortung für Neubauten vollumfänglich bei den Spitälern selbst. Die Universitäts-Kinderspital Zürich - Eleonorenstiftung rechnet mit Investitionen in der Höhe von CHF 735 Mio. Die Finanzierung ist über einen Baukredit, ein (nunmehr aufgestocktes) Darlehen des Kantons Zürich, zwei an der Schweizer Börse gehandelte Anleihen sowie Eigenmitteln der Eleonorenstiftung weitgehend gesichert. CHF 150 Mio. möchte die Eleonorenstiftung mithilfe von Beiträgen von Sponsoren, Mäzenen und privaten Spendern decken. Dies entspricht einer in der Schweiz noch nie dagewesenen Spendensumme für ein Bauprojekt. Bislang konnten bereits CHF 106 Mio. gesammelt werden (Stand Oktober 2024). Die Bemühungen um weitere finanzielle Spendenbeiträge werden fortgesetzt. Mehr dazu hier.
Der Neubau wird alle Bereiche vereinen, die unmittelbar zum Leistungsauftrag des Akutspitals gehören. Auch die psychosomatische-psychotherapeutische Station wird in die unmittelbare Umgebung ziehen. Betriebsnotwendige Nebenbauten wie ein Elternhaus oder eine Krippe werden auch in die Nähe ziehen. Die Kinder-Reha-Schweiz bleibt in Affoltern am Albis.
Die Schweizerische Epilepsie-Stiftung (EPI) verfügt über ein Wohnhaus mit Mietwohnungen. Dieses befindet sich in Gehdistanz zum neuen Kinderspital. Das Wohnhaus wird zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt, der sowohl für das Kinderspital wie die EPI Klinik als Eltern- und Angehörigenhaus dienen wird. Noch offen ist, wo künftig Personalzimmer oder Kita-Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Abklärungen dazu laufen.
Das Grundstück des Kinderspitals in Hottingen gehört seit 2018 dem Kanton Zürich. Das Kinderspital hat folglich über die künftige Nutzung nicht zu entscheiden. Der Kanton plant, auf dem Grundstück das neue Zentrum für Zahnmedizin ZZM zu errichten. Mehr dazu sowie Kontaktangaben bei Fragen finden Sie auf der Website des kantonalen Hochbauamts.
Rund 2'500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Um dem grossen Interesse am Spital entgegenzukommen, werden wir ab 2025 wieder Besichtigungen anbieten. Informationen erhalten Sie auf der Website oder abonnieren Sie unseren Newsletter, über welchen wir die Termine ankünden werden.
Roboterchirurgie in der Urologie
Der «Da Vinci Operationsroboter» ermöglicht es, die Vorteile der minimal-invasiven Chirurgie (Laparoskopie oder Retroperitoneoskopie) mit denen der offenen Chirurgie zu verbinden. Der Operatioinsroboter ist ein dreiarmiges Gerät, an dessen Armen feinste, sehr gut beweglich Operationsinstrumente und eine Mini-3D-Kamera sind. Diese drei Arme werden von der Chirurgin oder dem Chirurgen über einer Konsole präzise und sicher gesteuert. Die Kamera ermöglicht eine optimale Sicht, dreidimensional und vergrössert.
- Nur kleine Inzisionen in der Bauchwand sind nötig, deshalb weniger Schmerzen postoperativ und ein besseres kosmetisches Resultat.
- Gewebeschonendes Operieren, entsprechend kürzere Heilungsdauer.
- Kürzerer Spitalaufenthalt.
- sicheres, präzises Operieren, dank optimaler Sicht und Vergrösserung
- intuitives Operieren, dank frei beweglicher Instrumente
- ermüdungsfreies Operieren, dank optimaler Arbeits-Ergonometrie
Wir setzen den Operationsroboter bei komplexen rekonstruktiven Eingriffen, wenn zum Beispiel eine präzise Naht zwischen Nierenbecken und Harnleiter notwendig ist, sowohl in der urologischen wie auch der viszeralen Chirurgie ein.
Spenden: Weshalb das Kinderspital auf Spenden angewiesen ist und mehr
Wir sind der Überzeugung, dass schwer kranke und verunfallte Kinder die bestmögliche Versorgung verdient haben. Deshalb gehen wir teilweise weit über das hinaus, was in der medizinischen Grundversorgung vorgesehen ist. Spenden ermöglichen Leistungen zur umfassenden Behandlung und Betreuung unserer jungen Patientinnen und Patienten und deren Familien, die nicht über Versicherungen oder staatliche Beiträge abgedeckt sind.
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Spenden ermöglichen Leistungen zur Behandlung und Betreuung kranker und verunfallter Kinder, die nicht durch Versicherungen oder staatliche Beiträge abgedeckt sind. Zu solchen Leistungen zählen etwa die psychologische Begleitung von Patientinnen, Patienten und deren Familien, Sozialberatung für Familien, unsere Kunst- und Ausdruckstherapien sowie auch unsere Elternzimmer, damit Mütter und Väter in der Nähe ihrer Kinder übernachten können. Weiter benötigt das Kinderspital für Behandlungen der jungen Patientinnen und Patienten auf jede Altersstufe angepasste Instrumente und Therapien. Nicht zuletzt führen wir eine eigene, innovative und weit über die Landesgrenze hinaus bekannte Forschungsabteilung, um unseren Patienten jeweils die modernsten Behandlungsmethoden zu ermöglichen. All dies ist nur dank der wertvollen Unterstützung von Spenderinnen und Spendern möglich.
Vielen Dank, dass Sie das Kinderspital Zürich mit einer Spende unterstützen wollen. Diese kommt schwer kranken und verunfallten Kindern zugute. Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie uns, unseren jungen Patientinnen und Patienten eine umfassende und bestmögliche Betreuung zu bieten. Wir setzen Ihre Spende da ein, wo der Bedarf am dringendsten ist.
Sie haben eine genaue Vorstellung, wie wir Ihre Spende verwenden sollen? Dann vermerken Sie dies bitte bei der Einzahlung. Wir berücksichtigen Ihren Wunsch gerne.
Ja, für eine Spenden über 50 CHF (Erstspenden ab 20 CHF) erhalten Sie eine Verdankung sowie im Januar des darauffolgenden Jahres eine Bestätigung für die Steuerbehörden.
Wir setzen Ihre Spende da ein, wo der Bedarf am dringendsten ist: etwa bei der umfassenden Betreuung von schwer kranken Patientinnen und Patienten, bei der Entwicklung von kindergerechten Geräten, bei der Erforschung von modernen Therapieformen oder auch für den Neubau. Sie haben eine genaue Vorstellung, wie wir Ihre Spende verwenden sollen? Dann vermerken Sie dies bitte bei der Einzahlung. Wir berücksichtigen Ihren Wunsch gerne.
Vielen Dank, dass Sie das Kinderspital Zürich für Ihren Anlass berücksichtigen möchten. Gerne helfen wir Ihnen bei der Planung dieser Spendenaktion.
Sie können mit wenigen Klicks eine persönliche Spendenaktion online starten und Ihr Umfeld darauf aufmerksam machen. Wie? Das erklären wir Ihnen auf https://spendenaktion.dasneuekispi.ch
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: @email oder +41 44 249 77 77.
Vielen Dank, dass Sie das Kinderspital Zürich unterstützen wollen. Grundsätzlich können Sie mit einer Geldspende im Kinderspital am meisten bewirken. Diese kommt schwer kranken und verunfallten Kindern zugute. Sie ermöglichen uns, unseren jungen Patientinnen und Patienten eine umfassende und bestmögliche Betreuung zu bieten.
Sie können das Kinderspital Zürich auch mit Sachspenden unterstützen. Mehr dazu erfahren Sie hier: Hilfe für kranke Kinder (uzh.ch)
Sie können direkt online spenden. Hier stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmethoden zur Verfügung: Twint, PostFinance, SMS oder Kreditkarte. Möchten Sie Ihre Spende lieber via Einzahlungsschein tätigen, geben Sie bitte diese Bankangaben an:
Zugunsten von: Kinderspital Zürich – Eleonorenstiftung
IBAN: CH97 0070 0114 8047 9085 1
BIC: ZKBKCHZZ80A
Wir achten sehr darauf, unsere Zusendungen moderat und kostengünstig zu gestalten. Sie können deshalb selbst bestimmen, wie oft Sie von uns Post erhalten mächten. Ein kurzer Bescheid Ihrerseits genügt: @email oder +41 44 249 77 77.
Das Universitäts-Kinderspital Zürich ist eine gemeinnützige private Institution, die von der Eleonorenstiftung getragen wird. Die Stiftung entstand aus der Schenkung eines Zürcher Arztes vor über 150 Jahren. Das Kinderspital ist ein Universitäts-Kinderspital, weil es von der Universität einen Auftrag für Forschung und Lehre hat. Es gehört aber weder zur Universität Zürich noch zum Universitätsspital Zürich.
Wir arbeiten bei der Standwerbung mit der Firma Corris AG zusammen. Wir hoffen, dass diese Begegnung für Sie angenehm und informativ war. Wenn Sie Fragen haben, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie.
Übernachtungsmöglichkeit für Mietende
Wir bieten keine Besichtigungen an.
Das Zimmer kostet 630 CHF pro Monat, inkl. Nebenkosten. Die Mindest-Mietdauer beträgt zwei Monate. Die Schlussreinigung kostet 160 CHF und wird vom Reinigungspersonal des Kinderspitals durchgeführt. Für eine kürzere Mietdauer gelten Gästezimmer-Preise (je 50 CHF für die ersten drei Nächte, für jede weitere 35 CHF). Verträge werden jeweils auf den 1. oder 15. eines Monat ausgestellt. Der Mietzins wird gemäss Vertrag gerechnet.
Die maximale Aufenthaltsdauer pro Mietendem beträgt zwei Jahre, wobei Verträge anfangs auf maximal ein Jahr ausgestellt werden. Es werden nicht mehr als drei Verträge pro Mietendem ausgestellt. Für Mitarbeitende des Kinderspitals bestehen diesbezüglich separate Regeln.
Unsere Zimmer können auch von externen Interessenten gemietet werden. Mitarbeitende des Kinderspitals werden bei der Zuteilung prioritär behandelt.
Eine Reservation merken wir uns vor. Sollten Sie das Zimmer doch nicht benötigen, bitten wir um Annullation der Buchung. Unsere Zimmerdisposition erfolgt ca. 6 Wochen vor dem Einzugstermin. Danach werden Sie umgehend darüber informiert, ob Ihnen ein Zimmer zugeteilt werden kann. Eine Annullation bis 2 Wochen vor Mietbeginn ist kostenlos. Bei kurzfristigeren Reservationsrücktritten fallen Umtriebskosten an.
Die meisten Zimmer sind Einzelzimmer. Zwei Zimmer sind als Doppelzimmer nutzbar, zwei weitere haben ein eigenes Bad. Diese werden bei Verfügbarkeit in der Regel an unsere Mitarbeitenden vermietet. Unsere Etagen-Baderäume sind nicht geschlechtergetrennt.
Am Anreisetag liegt der Schlüssel ab 14.00 Uhr am Empfang des Kinderspitals für Sie bereit. Mit dem Schlüssel erhalten Sie auch einen Situationsplan und weitere Informationen. Bitte halten Sie einen Ausweis für alle im Zimmer wohnhaften Personen bereit. Das Zimmer können Sie dann selbständig beziehen. Die Öffnungszeiten des Empfangs sind täglich von 6.30 bis 21.30 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten hilft Ihnen der Nachtportier weiter. In den Mietliegenschaften befindet sich keine Rezeption.
Die erste Miete wird erst bei Zimmerbezug fällig. Die entsprechende Rechnung wird Ihnen zusammen mit dem Zimmerschlüssel ausgehändigt.
Das Depot in der Höhe einer Monatsmiete ist innerhalb von 3 Werktagen nach Zimmerbezug beim Service Point in bar zu hinterlegen. Gleichzeitig muss die vorbereitete Mängelliste unterzeichnet eingereicht werden. Die Miete ist monatlich im Voraus bis zum 1. des Monats zu bezahlen. Die Rechnung kann mit Einzahlungsschein an einem Postschalter, per E-Banking, mit Maestro-Karte oder bar im Service Point beglichen werden. Zahlungen mit ausländischen Karten (Kredit, Debit, Maestro) werden nicht akzeptiert. Alle Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken.
Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Es kann auf den 15. oder den letzten Kalendertag des entsprechenden Monats gekündigt werden. Befristete Mietverhältnisse enden ohne weiteres nach Ablauf der vereinbarten (festen) Vertragsdauer oder durch eine schriftliche Kündigung/Verlängerung. Die Kündigung/Verlängerung ist nur gültig, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der Ablauffrist bei uns eintrifft oder bei der Post abholbereit vorliegt. Auf Ende Dezember können keine Verträge und Kündigungen ausgestellt werden.
Ein Zimmerwechsel ist nur in Ausnahmefällen möglich und wird mit einem Unkostenbeitrag (für administrative Umtriebe) von 150 CHF in Rechnung gestellt.
Die Kaution wird nicht anstelle der Mietzahlung verwendet, da mit der Kaution die vom Mietenden oder seinen Gästen verursachten Schäden gedeckt werden. Sie haben Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Kaution, nachdem die Zimmerübergabe erfolgt ist und die Schlüssel uns zurückgegeben wurden. Für die Endreinigung wird automatisch eine Gebühr von 160 CHF abgezogen.
Die Zimmer sind vollständig möbliert, inklusive eines kleinen Kühlschrankes. Frotteewäsche, Geschirrtücher, Pfannen und Geschirr sind nicht vorhanden. Es ist nicht erlaubt, Mobiliar des Vermietenden durch eigenes zu ersetzen. Es ist kein Platz vorhanden, um eigene Möbel einzustellen. Entstandene Schäden werden nach Aufwand verrechnet. Es dürfen keine baulichen Veränderungen an Mobiliar und Einrichtungen vorgenommen werden. Ausserhalb des Mietobjektes (Zimmer) dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen keine persönlichen Gegenstände deponiert werden.
Für den Anschluss und die Installation von Internet, Telefon und TV müssen Sie selber besorgt sein. Das Anbringen von Parabolantennen ist untersagt.
In den Zimmern sind Anschlüsse vorhanden. Für den Empfang von Sendern sind Sie selber zuständig.
Für die Mietenden von möblierten Zimmern werden keine Telefon-Festanschlüsse in den Zimmern angeboten. Auf jeder Etage gibt es einen Festnetzanschluss, bei welchem die Notfallnummern freigeschaltet sind.
Waschmaschinen und Trockner sind im UG zur Mitbenützung. Während der Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr darf nicht gewaschen werden. In der Waschküche sorgt jede bzw. jeder für Sauberkeit und Ordnung. Eine Waschkarte kann beim Service Point für einen Betrag von mind. 20 CHF in bar bezogen werden. Ein Wasch- oder Trockengang kostet ca. 3 CHF. Das Waschmittel muss selbst organisiert werden. Es gibt keinen Waschplan.
Im Zimmerinventar ist die Bettwäsche inbegriffen. Diese kann jeden Mittwoch gewechselt werden. Die gebrauchte Bettwäsche muss morgens vor 12.00 Uhr auf einem Stuhl vor der Zimmertüre deponiert werden. Saubere Wäsche wird im Austausch hingelegt. Es wird keine Frotteewäsche zur Verfügung gestellt. Für Privatwäsche sind Mietende selbst verantwortlich.
Für die Reinigung während des Aufenthalts sind die Mietenden selbst verantwortlich.
Reinigungsutensilien, u.a. Staubsauger, Besen und Kehrgarnitur, Bügeleisen und -decke, stellen wir zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie im Reinigungsraum im Erdgeschoss der Liegenschaft. Holen Sie den Schlüssel beim Service Point ab.
Besuch muss vorgängig beim Service Point angemeldet werden. Gastaufenthalte sind pro Mal auf maximal sieben Nächte begrenzt. Für Gäste muss im Service Point rechtzeitig ein Liegebett bestellt werden. Die Kosten von pauschal 60 CHF bis drei Nächte, danach 20 CHF pro Nacht, müssen bar im Voraus bezahlt werden.
Allfällige Schäden melden Sie umgehend per Mail an @email. Sollte eine Reparatur in Ihrem Zimmer anstehen, teilen Sie uns bitte mit, ob diese auch in Ihrer Abwesenheit erledigt werden darf. Bitte beachten Sie, dass Glühmittel im Zimmer durch den Mietenden ersetzt werden müssen. (siehe Hausordnung)
In allen Häusern besteht ein striktes Rauchverbot. Ausnahme: gekennzeichnete Balkone und Terrassen.
Parkplätze sind sehr rar. Um die Verfügbarkeit zu erfahren, setzen Sie sich bitte mit dem Service Point in Verbindung. Die monatlichen Kosten für einen ungedeckten Parkplatz sind 90 CHF, für einen gedeckten 120 CHF. Motorrad-Parkplätze kosten 30 CHF pro Monat. Der Velounterstand ist gratis.
Der ganze Abfall (PET, Glas, Abfallsäcke, Karton, Dosen) muss im Innenhof der Personalhäuser BE55/BE57 getrennt in den entsprechenden Containern entsorgt werden.
SPAR Supermarkt Coop Zürich Römerhof Migros Zürich - Stadelhofen
Dolderstrasse 5 Klosbachstrasse 104 Falkenstrasse 19-21
8032 Zürich 8032 Zürich 8008 Zürich
Mo-Fr 07.00 – 20.00 Uhr Mo-Sa 07.00 – 21.00 Uhr Mo-Sa 07.00 – 20.00 Uhr
Sa 07.00 – 18.00 Uhr
Haustiere sind in unseren Liegenschaften keine erlaubt.
Unser Kind hat einen Shunt
Ein Shunt ist ein implantiertes System zur kontrollierten Ableitung überschüssiger Flüssigkeit aus dem Kopf in eine andere Körperhöhle, meistens in den Bauch. Das System besteht typischerweise aus drei Teilen: einem zentralen Katheter, der die Flüssigkeit aus dem Ventrikel herausleitet, einem Ventil, das die Abflussmenge steuert und einem distalen Katheter, der die Flüssigkeit nach unten ableitet, etwa in den Bauch oder den Herzvorhof. Die Katheter sind sehr weiche, aber widerstandsfähige Schläuche aus Silikon, das Ventil ist durch eine harte Kapsel vor Druck von aussen geschützt. Das ganze System wird unter die Haut platziert und ist deshalb nicht direkt sichtbar, wohl aber tastbar.
Wenn sich im Gehirn die produzierte Flüssigkeit ansammelt und die Grösse des Flüssigkeitsvolumens zunimmt, spricht man von einem Hydrocephalus (Wasserkopf). Beim Säugling führt diese Ansammlung von Flüssigkeit zu einer Vergrösserung des Kopfes, beim grösseren Kind mit schon stärker verknöchertem Schädel zu einer Erhöhung des Druckes im Kopf. Steigt die Flüssigkeitsmenge sehr rasch, lässt sich auch beim Säugling eine Zunahme des Druckes beobachten. Dieser Zustand beeinträchtigt die Funktion des Gehirns. Durch Ableiten (Drainage) der Flüssigkeit mit Hilfe eines Shunts ist ein Hydrocephalus therapierbar.
Zur Abklärung des Ausmasses und der Ursache des Hydrocephalus finden vor einer Operation verschiedene Untersuchungen statt. Im Rahmen einer solchen beurteilt eine Ärztin oder ein Arzt die Fähigkeiten des Kindes und dessen aktuelle Entwicklung. Ausserdem werden CT-, MRI- und Röntgenbilder des Kopfes und des Gehirns des Kindes erstellt. All diese Untersuchungen dienen als Grundlage, um aus mehreren verschiedenen Shuntsystemen das geeignetste System für Ihr Kind auszuwählen.
Während der Operation werden alle Schläuche so unter der Haut platziert, dass die Flüssigkeit vom Kopf in den Bauch abfliessen kann.
Die Implantation des Shunts erfolgt beim Kind in Vollnarkose. Durch einen kleinen Hautschnitt am Kopf legt das Operationsteam den Schädelknochen frei und öffnet diesen mit einem kleinen Bohrloch. Durch dieses Bohrloch schiebt die Chirurgin oder der Chirurg einen dünnen, weichen Katheter in den erweiterten Flüssigkeitsraum vor. Das Ventil wird angeschlossen und unter der Haut, meist hinter dem Ohr, platziert. Ein zweiter Hautschnitt ist am Bauch (oder, bei Ableitung in den Herzvorhof, am Hals) nötig. Ein Katheter wird vom Ventil bis zu diesem zweiten Hautschnitt unter der Haut durchgezogen und dann in die Bauchhöhle eingelegt. Während der Operation kann es zum Schutz vor Infektionen nötig sein, dass Ihr Kind Antibiotika erhält. Nach der Operation muss Ihr Kind anfangs flach im Bett liegen.
Ein neu implantiertes System wird vor der Spitalentlassung mittels MRI oder Ultraschall überprüft. Ausserdem sind regelmässige Nachkontrollen zur Beobachtung der Entwicklung, Messen des Kopfumfanges und Beurteilung der Shuntfunktion nötig. Drei Monate nach der Operation wird in der Regel nochmals eine Bildgebung durchgeführt, um die einwandfreie Funktion des Shunts zu dokumentieren.
Die heute verwendeten Systeme sind sehr beständig, sie behalten ihre Elastizität und Funktion über Jahre. Allerdings kann es vorkommen, dass Eiweisspartikel die Katheter oder das Ventil blockieren, oder dass anschmiegendes Hirngewebe den zentralen Katheter verschiebt. Eine weitere mögliche Störung sind Infektionen. Sie können schon während der Operation auftreten oder durch Streuung über das Blut bei Infektionen an anderen Orten im Körper (etwa Angina). Möglich ist auch, dass ein System für eine bestimmte Patientin oder einen bestimmten Patienten zu viel oder zu wenig Flüssigkeit abführt, man spricht dann von Über- oder Unterdrainage.
Bei sehr kleinen Kindern besteht ein Frühsymptom in der Vorwölbung der Fontanelle. Zusätzlich können auffällige Augenbewegungen, Erbrechen und Müdigkeit beobachtet werden. Bei grösseren Kindern treten Kopfschmerzen und Übelkeit auf, bei schleichender Verschlechterung der Drainage sind ein Leistungsknick, eine Abnahme des Sehvermögens und vermehrte Müdigkeit feststellbar. Wenn solche Zeichen auftreten, nehmen Sie bitte mit Ihrer Kinderärztin, Ihrem Kinderarzt oder der behandelnden Klinik Kontakt auf.
Ja, das Fliegen beeinträchtigt die Funktion des Shunts nicht.
Der Shunt hindert ein Kind nicht daran, aktiv zu sein. Schulsport, Fussball und Schwimmen sind möglich, Kampfsportarten nur mit Vorsicht. Tauchen sollte vermieden werden.
Während der Operation wird eine zusätzliche Schlauchlänge als Reserve für das Körperwachstum im Abdomen platziert. Es kann jedoch trotzdem nach sechs bis acht Jahren nötig werden, den Schlauch zu verlängern.
Das Shuntsystem ist sehr widerstandsfähig. Durch Stürze und Schläge sind kaum je Systeme zerstört worden. Allerdings kann die Haut über dem Ventil verletzt werden. Wenn dies der Fall ist oder wenn Sie eine Schwellung im Bereich des Shunts beobachten, muss das System unverzüglich überprüft werden.
Das ganze System liegt unter der Haut und ist deshalb kaum sichtbar. Beim Säugling mit sehr dünner Haut und wenig unterliegendem Fettgewebe kann der Schlauch als kleine Vorwölbung wahrnehmbar sein.
Hohe Magnetfelder können das Ventil verstellen, deshalb muss dieses nach jedem Schädel-MRI überprüft werden. Im Alltag begegnet man aber in der Regel keinen derart starken Magnetfeldern, die das programmierbare Ventil verstellen könnten. Magnetfelder (Sicherheitsschranken am Flughafen) sind z. Bsp. kein Problem.